Kirchenvorstand
Damit die Kirche ihre Aufgaben erfüllen kann, ist sie auch auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden.
Dieses Vermögen zu verwalten und dessen Erträge sinnvoll zu verwenden ist Aufgabe des Kirchenvorstandes. Nach staatlichem Recht ist die katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die durch den Kirchenvorstand verwaltet und vertreten wird. Grundlage dafür ist das Vermögensverwaltungsgesetz aus dem Jahr 1924, das in Nordrhein-Westfalen als Landesgesetz fortgilt.
Der Kirchenvorstand besteht aus amtlichen Mitgliedern und Wahlmitgliedern. Das Nähere regelt eine Wahlordnung. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Jeweils nach 3 Jahren wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Auf diese Weise ist Kontinuität in der Vermögensverwaltung gegeben. Der mit der Leitung der Gemeinde beauftragte Geistliche ist kraft Gesetzes der Vorsitzende.
St. Johannes Baptist Herford
Kirchenvorstand
Mitglieder:
Pfarrer Gerald Haringhaus (Vorsitzender des Kirchenvorstandes)
Winfried Arbeiter (stellvertretender Vorsitzender)
Norbert Brändle (2. stellvertretender Vorsitzender)
Mario Busic
Patrick Droszynski
Helena-Maria Koppe
Laura Langenscheidt
Thomas Quack
Dietmar W. Reuber
Andreas Spilker
Heidemarie Strakeljahn
St. Joseph Bünde
Kirchenvorstand
Mitglieder:
Pfarrer Gerald Haringhaus
Georg Bich
Angela Holstiege
Andreas Karger
Michael Kersting
Gottfreid Lenz
Angelika Meyer
Thomas Otte
Reimund Staron
Bernd Westerhold
Dr. Jürgen Wulf
St. Dionysius Enger
Kirchenvorstand
Mitglieder:
Pfarrer Gerald Haringhaus (Vorsitzender des Kirchenvorstands)
Vikar Carsten Adolfs
Prof. Dr. Matthias Amen
Peter Doits (2. stellvertretender Vorsitzender)
Thomas Gloß
Ulrike Krüger
Martinus Morgret
Beate Niestroj
Christoph Stankiewicz
Franz Veer (1. stellvertretender Vorsitzender)
Georg Wagner